Vor-Ort-Beratung

 

Energie sparen – für eine nachhaltige Entwicklung

 

Die Verbesserung von Energieeffizienz und Energieeinsparung ist zentrales Anliegen der Energiepolitik der Bundesregierung. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Gebäudebereich, in dem noch erhebliche Energieeinsparungen realisiert werden können. Diese Schwerpunktsetzung macht das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung deutlich.
Mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wird dies unterstrichen. So setzen die Novellierung der Energieeinsparverordnung, die Einführung des Energieausweises für bestehende Gebäude und die erweiterten
Finanzierungsmöglichkeiten für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des KfW-Programms „Effizient sanieren“ erhebliche Impulse für zusätzliche Bemühungen. Die Bundesrepublik
Deutschland stellt damit auch international unter Beweis, dass sie auf dem Gebiet der Energieeinsparung vorangeht.
Energieeinsparung ist jedoch nicht allein aus Perspektive der Energie- und Klimaschutzpolitik sinnvoll. Für den Einzelnen bedeutet gesparte Energie auch eine fühlbare Kostenersparnis. Hier setzt das Förderprogramm
„Vor-Ort-Beratung“ an: Eigentümer, Mieter und Pächter von Wohngebäuden und Wohnungen werden von Experten dabei unterstützt, die in ihren
Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu finden und zu nutzen. Es werden ihnen individuelle Maßnahmenpakete vorgeschlagen, mit denen sie den Energieverbrauch verringern können. Ob es dabei um die Modernisierung der Heizungsanlage, der Fenster oder die Dämmung der Fassade geht – die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu berechnen ist Teil der Beratung und zeigt, wann sich die Investitionen bezahlt machen.


Ihr Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie

 

Quelle: VoB Flyer der BAFA


 

Förderungen im "Vor-Ort-Beratungsprogramm"

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Programm "Vor-Ort-Beratung" die Energiesparberatung mit maximal 800,- € bei einem Ein- und Zweifamilienhaus und mit 1.100,-€ ab 3 Wohneinheiten. Bei der Vorstellung und Beratung in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung werden maximal 500,- € zusätzlich gezahlt.

 

Nachfolgend finden Sie den Informationsflyer zur Vor-Ort-Beratung und den Musterberatungsbericht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

 

2012_09_BAFA-Beratungsbericht Muster.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.5 MB

 

 

Energetisches Gebäudegutachten

 

Da nach meiner Praxiserfahrung und Auffassung nicht alle relevanten Punkte zur Entscheidungsfindung von sinnvollen und wirtschaftlichen Maßnahmen im BAFA-Beratungsbericht berücksichtigt werden, habe ich meine Leistung auf das energetische Gebäudegutachten erweitert.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


 

Weitere Informationen über das Vor-Ort-Beratungsprogramm finden Sie auf der Internetseite der Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hier.