Im Rahmen einer Sanierung Ihres Gebäudes zu einem Effizienzhaus oder bei Einzelmaßnahmen ist ein Sachverständiger der Energieeffizient Expertenliste hinzu zuziehen.
In welchem Umfang wird von der KfW die Baubegleitung gefördert?
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Honorarkosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben an
Zuschuss gewährt.
Die Kosten der qualifizierten Baubegleitung, die über den im Programm 431 gewährten Zuschussbetrag hinaus gehen, können vollständig in der Kredit- oder Zuschussvariante des Programms
Energieeffizient Sanieren (151, 152 oder 430) gefördert werden, solange die Förderung die Kosten nicht übersteigt.
Bei der Baubegleitung handelt es sich NICHT um eine "Bauleitung" - nach § 33 der HOAI (Honorarordung der Architekten und Ingenieure).
Nachfolgend finden Sie den Originalleitfaden der KFW zur geförderten Baubegleitung.
Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Internetseite.
Stand: Juni 2015
1. Beratung
2. Baubegleitung
3. Planung
4. Ausschreibung
5. Ausführung
6. Abnahme
7. Bewertung
Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder Architekten (Sachverständiger) vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung.
Der Leitfaden gibt dabei einen Überblick, welche Leistungen im Rahmen der Beratung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen erbracht werden und förderfähig sind.
Die Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme wird nicht durch den Baubegleitungszuschuss der KfW gefördert. Hier steht das Programm "Vor-Ort-Beratung" des BAFA zur Verfügung. Beide Programme können kombiniert werden.
Nachfolgend finden Sie Beispiel-Maßnahmen, die im KfW-Baubegleitungsprogramm gefördert werden.
Für die Beratung - vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen - ist ein Zuschuss des BAFA im Rahmen des Programms "Vor-Ort-Beratung" möglich. Eine solche Beratung enthält:
Für die Bezuschussung einer "Vor-Ort-Beratung" muss der schriftliche Beratungsbericht im einzelnen insbesondere die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Über Einzelheiten informiert das BAFA auf seiner Homepage unter www.bafa.de.
Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige können im Rahmen von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen oder eines KfW-Effizienzhauses im Programm "Energieeffizient Sanieren" (Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:
Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele, z. B. Neubau-Niveau erreicht).
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen: