Warum Energieberatung, Gutachten und Baubegleitung?
Damit
Meine Tätigkeit spart Ihnen viel Energie, Geld und bewahrt Sie vor Sanierungsschäden.
Um in der Beraterliste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgenommen werden zu können und zu bleiben, müssen folgende Anforderungen der Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" erfüllt sein:
Antragsberechtigt:
Unabhängige Beratung:
Der/die Energieberater/In müssen unterschreiben, daß sie eine produktunab-
hängige Beratung durchführen und keinerlei Gelder (Provisionen oder ähnlichem) von Firmen erhalten.
Mindestprojekte pro Jahr:
Der/die Energieberater/In sind verpflichtet mindestens 1 Energieberatung nach der BAFA-Richtlinie pro Jahr durchzuführen.
Durchführung und Bericht:
In der Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" ist der Gegenstand der Förderung, Art und Umfang der Zuwendung, Durchführung und Mindestanforderung an den Bericht geregelt, an die sich der/die Energieberater/In zwingend halten muß.
Weiter Informationen finden Sie auf der BAFA-Internetseite.